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Weg zum Schifffsführerausweis in Basel-Stadt

Zuständig für die Kleinschifffahrt ist die Rheinpolizei. Als Kleinschiffe auch Vergnügungsschiffe genannt gelten Schiffe, deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20 Meter aufweisen oder die eine Wasserverdrängung von weniger als 100 m3 (Gesamtgewicht 100t) haben.

Sie können einen Schiffsführerausweis erlangen für:
Kategorie A sind Schiffe mit Maschinenantrieb mit mehr als 6 kw Antriebsleistung (18 Jahre)
Kategorie D sind Segelschiffe mit mehr als 15m2 Segelfläche (14 Jahre)


Auf dem Rhein berechtigt der Schiffsführerausweis der Kategorie A zum Führen von Schiffen mit Maschinenantrieb mit einer Länge von weniger als 15 Meter. Für Schiffe mit einer Länge von 15 -25 Meter Länge ist das Sportpatent Rhein notwendig.


1. Schritt
Ausfüllen und Einsenden des Anmeldeformulars an die Rheinpolizei
2. Schritt
Vorbereitung auf die Theorieprüfung und praktische Fahrschulung
3. Schritt
Anmeldung und Ablegung der Theorieprüfung
4. Schritt
Ablegung der praktischen Prüfung


Rheinpolizei Basel
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel
Tel. 061/681 03 88
Fax. 061/692 12 50
rheinpolizei@jsd.bs.ch


Vorbereitung zur Theorieprüfung

Als Prüfungsvorbereitung empfehlen wir Ihnen Lernsoftware die Sie bei uns beziehen können, oder die beiden Bücher "Gute Fahrt auf Schweizer Gewässern", sowie den dazugehörigen Fragenkatalog, welche bei den Schifffahrtsämter oder im Buchandel bezogen werden können.


Anmeldung und Ablegung der Theorieprüfung

Anmeldeformulars [47 KB] an die Rheinpolizei haben Sie die Möglichkeit, nach vorhergehender telephonischer Anfrage die Theorieprüfung auf dem Computer abzulegen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 56 der 60 Fragen richtig beantwortet sind. Die Theorie gilt für die Kategorien A+ D und ist 18 Monate gültig. Termine für die Theorieprüfung